Psychotherapie und Kosten sind ein heikles Kapitel
Weder wird gerne über Geld gesprochen,noch über psychische Erkrankungen.
Meine Darstellung der Kosten gründet sich aus dem Umstand, dass ich approbierter Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut bin, nach der Einführung des Psychotherapeuten-Gesetzes jedoch meine ambulante Zulassung zugunsten meiner stationären Tätigkeit aufgeben musste.
In den zurückliegenden Jahren habe ich in der Sonnenberg Klinik ausschließlich mit Erwachsenen gearbeitet und mich in diesem Metier auch weitergebildet. Diese Arbeit und Erfahrung möchte ich gerne in meiner ambulanten Praxis aufgreifen und fortführen.
Mit den gesetzlichen Krankenkassen kann ich grundsätzlich nicht abrechnen. Allenfalls könnten Jugendliche im Rahmen der Kostenerstattung bei ihrer Krankenkasse erfragen, ob diese die Therapiekosten übernehmen.
Privat versicherte Jugendliche oder Adoleszierende können aufgrund meines Eintrages ins Ärzteregister der Kassenärztlichen Vereinigung bei ihrer Krankversicherung klären und beantragen, ob die Therapiekosten übernommen werden. Die Anzahl der Sitzungen schwankt bei den verschiedenen Versicherern je nach abgeschlossenem Tarif.
Als Selbstzahler kommen Sie für die Kosten Ihrer Psychotherapie auf. Die Höhe des Honorars wird miteinander besprochen und richtet sich nach den finanziellen Verhältnissen der Patient(inn)en. Grundlage ist die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Ein Vorteil dieses Abrechnungsmodus‘ ist, dass Ihre Diagnose und die Anzahl ihrer Therapiestunden nicht an Dritte weitergegeben werden und Sie somit dem „gläsernen Patienten“ entgehen können.
Jeder Psychotherapeut ist berechtigt, bei vereinbarten und vom Patienten weder wahrgenommenen noch fristgerecht abgesagten Sitzungen ein Ausfallhonorar in Rechnung zu stellen. Die Ausfallhonorare werden von den Krankenversicherungen generell nicht erstattet.